Wenn Sie für Emveflex arbeiten möchten, ist dies in unterschiedlicher Form möglich. Der Auftraggeber entscheidet, welche Form gewünscht ist. Im Folgenden erläutern wir, welche Formen es gibt:

Form 1:

Zeitarbeit

Viele Auftraggeber entscheiden sich für das Mieten von Personal in Form von Zeitarbeit. Die Leiharbeit ist die flexibelste Form. Sie haben flexible Arbeitszeiten, eine flexible Auftragsdauer und eine Kündigungsfrist von nur einem Tag. Leiharbeit wird im Tarifvertrag des Niederländischen Verbands der Vermittlungs- und Zeitarbeitunternehmen (NBBU) auch als Phase 1 und 2 bezeichnet.

Form 2:

Zeitarbeit

Entscheidet sich der Auftraggeber für die Zeitarbeit, erhalten Sie einen Vertrag mit einer festen Stundenzahl, einem festen Enddatum und der gesetzlichen Kündigungsfrist. Zeitarbeit wird häufig genutzt, um Mitarbeiter stärker an ein Unternehmen zu binden und Ihnen und dem Auftraggeber so ein wenig mehr Beständigkeit zu bieten. Im NBBU-Tarifvertrag wird dies als Phase 3 bezeichnet.

Form 3:

Einzigartig: Festanstellung bei Emveflex

Nichts drückt mehr Vertrauen in einen Mitarbeiter aus als eine Festanstellung, auch Phase 4 genannt. Während die meisten Arbeitsvermittlungen bei Phase 3 aufhören, geht Emveflex einen Schritt weiter. Wir haben keine Angst davor, uns an gute Mitarbeiter zu binden. Arbeiten Sie schon seit Jahren zur beiderseitigen Zufriedenheit für einen und denselben Auftraggeber? Und wenn er Sie gerne halten möchte, aber eine Festanstellung beim Auftraggeber nicht in Frage kommt? Dann gibt es die Möglichkeit, eine Festanstellung bei Emveflex einzugehen. So gibt es bereits über 50 Mitarbeiter auf unserer Gehaltsliste. Den perfekten Match, so nennen wir das!

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